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   BVerwG, 17.12.2010 - 9 B 60.10   

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BVerwG, 17.12.2010 - 9 B 60.10 (https://dejure.org/2010,18722)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.2010 - 9 B 60.10 (https://dejure.org/2010,18722)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 2010 - 9 B 60.10 (https://dejure.org/2010,18722)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 VwGO, § 133 Abs 3 S 3 VwGO, § 42 Abs 2 VwGO
    Nichtzulassungsbeschwerde; Abweisung der Klage mit doppelter Begründung

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde; Abweisung der Klage mit doppelter Begründung

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde; Abweisung der Klage mit doppelter Begründung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde; Abweisung der Klage mit doppelter Begründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2010 - 9 B 60.10
    Ist eine Entscheidung - wie hier - auf mehrere, jeweils für sich selbständig tragende Gründe gestützt worden, kann eine Beschwerde nach § 132 Abs. 2 VwGO nur Erfolg haben, wenn der Zulassungsgrund bei jedem der Urteilsgründe geltend gemacht und gegeben ist (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15).
  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2010 - 9 B 60.10
    Dies ist der Fall, wenn eine solche Entscheidung auf einer fehlerhaften Anwendung der prozessualen Vorschriften beruht, z.B. einer Verkennung ihrer Begriffsinhalte (vgl. zu § 42 Abs. 2 VwGO Beschluss vom 23. Januar 1996 - BVerwG 11 B 150.95 - Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1 S. 1 f.).
  • BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2010 - 9 B 60.10
    Danach ist ein Verfahrensverstoß nur dann bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. Beschluss vom 10. November 1992 - BVerwG 3 B 52.92 - Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5).
  • BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2010 - 9 B 60.10
    Zwar kann in der Entscheidung durch Prozessurteil anstatt durch Sachurteil ein Verfahrensfehler liegen (vgl. Beschluss vom 4. Juli 1968 - BVerwG 8 B 110.67 - BVerwGE 30, 111 ).
  • BVerwG, 26.10.2007 - 8 B 97.07
    Auszug aus BVerwG, 17.12.2010 - 9 B 60.10
    Ein solcher Vortrag reicht für die Bezeichnung eines Verstoßes gegen § 42 Abs. 2 VwGO nicht aus (vgl. Beschluss vom 26. Oktober 2007 - BVerwG 8 B 97.07 - juris Rn. 5).
  • VG Köln, 03.03.2016 - 20 K 3900/14

    Wohnen "Am Lusthaus"

    BayVGH, Urteil vom 02.03.2010 - 8 BV 08.3320 -, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 17.12.2010 - 9 B 60/10 - sowie BayVerfGH, Beschluss vom 25.09.2012 - Vf. 17-VI-11 - sämtlich: juris;.
  • BVerwG, 14.06.2016 - 4 B 45.15

    Planfeststellungsfiktion Flughafen Köln/Bonn; Lärmschutz; Verfahrensgrundsätze

    In Fällen, in denen ein Urteil in je selbständiger Weise mehrfach begründet ist, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder der Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht und gegeben ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15 und vom 17. Dezember 2010 - 9 B 60.10 - BayVBl. 2011, 352 Rn. 3).
  • BVerwG, 18.08.2016 - 4 BN 24.16

    Bebauungsplan; Verkündung; DIN-Vorschrift; Hinweis; Bekanntmachung.

    Denn in Fällen, in denen - wie hier - ein Urteil in je selbständiger Weise mehrfach begründet ist, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder der Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht und gegeben ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15 und vom 17. Dezember 2010 - 9 B 60.10 - BayVBl. 2011, 352 Rn. 3).
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